Gartenarbeit ist beliebt. Im eigenen Interesse sollten Sie dafür aber nicht nur viel Freude am Gärtnern mitbringen, sondern auch ein paar Sicherheitsvorkehrungen treffen und die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Denn gut informiert zu sein, schützt effektiv vor Verletzungen und vermeidet Unstimmigkeiten aller Art.
Wir starten unser aktuelles Ratgeberthema mit den wichtigsten Tipps zum sachgemäßen Umgang mit Gartengeräten, da eine Vielzahl der jährlich rund 200.000 Unfälle in Haus- und Kleingärten mit der Anwendung von Elektrogeräten zusammenhängen.
7 Punkte für Ihre Sicherheit
- Saison-Check: Vor der ersten Benutzung der Gartengeräte sollten Sie einen ausgiebigen Check durchführen und den Materialverschleiß prüfen.
- Bitte beachten Sie die Gebrauchsanleitung sowie die Pflege- und Warnhinweise der Hersteller. Bewahren Sie diese Unterlagen am besten mit dem Gerät zusammen auf und frischen Sie modellabhängige Informationen nach längeren Gebrauchspausen auf.
- Benutzen Sie bei kabelgebundenen Gartengeräten die angebrachten Kabelhalterungen, um den Zug an den Kabeln zu reduzieren.
- Achten Sie bei der Verwendung von Geräten im Außenbereich darauf, dass ein FI-Schalter installiert ist. Er schützt Sie bei Beschädigungen des Kabels vor einem lebensbedrohlichen Stromschlag.
- Vermeiden Sie bei der Lagerung Ihrer Gartengeräte die direkte Sonneneinstrahlung, da insbesondere Kunststoffteile durch extreme Hitze beschädigt werden können.
- Verwenden Sie nur Kabeltrommeln und Verlängerungskabel, die für den Außenbereich geeignet sind – zu erkennen an der "Schutzklasse IP44".
- Lassen Sie Gartengeräte nicht unbeaufsichtigt: Sägeblätter, Messer und andere scharfe Geräteteile sind Gefahrenquellen für Kinder sowie Tiere und gehören immer in eine Schutzhülle, auch wenn Sie nur eine kurze Pause machen.
Die Kettensäge – ein gesonderter Sicherheitsmaßstab
Als stolzer Besitzer einer Ketten- oder Motorsäge kommen Sie nicht um die rechtlichen Vorschriften herum. Denn selbst für den privaten Gebrauch dürfen Sie die Kettensäge nicht nach Lust und Laune einsetzen. Einen Kettensägenschein benötigen Sie zwar nur für den öffentlichen Einsatz. Konkret ist er notwendig für die Verwendung in Forstanlagen oder Wäldern, dem beruflichen Gebrauch oder dem Einsatz auf fremden Grundstücken, also auch auf dem Grundstück eines Freundes, aber dennoch ist der Umgang mit der Kettensäge gefährlich. Daher sollte Handhabung in einem Lehrgang z.B. bei Herstellern oder Forstvereinen geübt werden. Voraussetzung für einen Kurs ist ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine gute körperliche und geistige Verfassung. Sich das nötige Wissen anzueignen, sollte stets der erste Schritt sein. Denn fehlende Anwendungs-Kenntnisse können zu gravierenden Unfällen führen. Auch rechtliche Aspekte sind zu beachten: Bei Verstößen gegen die Baumschutzsatzung, drohen in heftigen Fällen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro, selbst Haftstrafen sind möglich. Bitte immer beachten: Das Tragen von Schutzkleidung beim Gebrauch von Kettensägen ist ein Muss. Für Lehrgänge und den Kettensägenschein ist die Schutzkleidung übrigens vorgeschrieben. Zur richtigen Ausstattung gehören Schnittschutzhandschuhe, Schnittschutzhose, enganliegende Oberbekleidung, Schnittschutzjacke, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe und - ganz wichtig - die Schutzbrille.
Das 1x1 des Rasenmähens
Ein gepflegter Rasen braucht viel Pflege. Damit das Rasenmähen aber nicht zur Zumutung für alle Nachbarn wird, sind auch hier ein paar rechtliche Punkte zu beachten, vor allem die verbindlich festgelegten Ruhezeiten.
An Sonn- und Feiertagen ist das Rasenmähen grundsätzlich untersagt. Nach deutschem Recht ist das Rasenmähen nur an Werktagen zwischen 7 und 19 Uhr erlaubt. Neben diesen überregionalen Vorschriften gelten in verschiedenen Städten und Gemeinden zusätzliche Regelwerke, die beispielsweise auch eine Mittagsruhezeit vorsehen. Ein Blick in die jeweilige Bestimmung vor Ort ist also in jedem Fall ratsam, um nicht den Unmut der ganzen Straße auf sich zu ziehen. Im Hinblick auf die Ruhezeiten ist auch die Lautstärke Ihres Rasenmähers relevant. Viele moderne Rasenmäher und Mähroboter haben eine so geringe Laufstärke, dass Sie um die meisten Einschränkungen herumkommen. Denn bei einem Geräuschpegel unter 60 Dezibel können Sie vielerorts sogar bis 22 Uhr mähen.
Gesetzliches rund um den Mähroboter
Mähroboter fahren unbeaufsichtigt, deshalb ist hierbei besondere Vorsicht geboten. Kinder und Tiere dürfen sich auf keinen Fall auf der zu mähenden Rasenfläche aufhalten. Zudem muss das Grundstück z.B. durch einen Begrenzungsdraht oder Hecken begrenzt sein, um zu vermeiden, dass der Mähroboter auf benachbarten Flächen Schaden anrichtet. Die meisten Hausratversicherungen schließen den Mähroboter mit ein. Zudem können gesonderte Versicherungen für Mähroboter abgeschlossen werden. Wichtig ist, die Versicherungslage individuell zu prüfen, insbesondere bei älteren Policen. Mit dem richtigen Versicherungsschutz sind Personenschäden, Diebstahl oder Schäden durch Unwetter oder technische Defekte rundum abgesichert. Bitte achten Sie bei Ihrer Versicherung auf die Details: Einige Hausratversicherungen schließend den sogenannten "einfachen Diebstahl" aus, damit sind alle Gegenstände gemeint, die sich nicht in verschlossenen Räumen befinden. Ebenfalls gibt es Klauseln, die nur Mähroboter versichern, die über ein Passwort vor fremden Zugriffen geschützt sind. Werden Personen oder fremde Gegenstände geschädigt, ist dies immer ein Fall für die Privathaftpflicht.
Vorsicht ist immer noch der beste Schutz, das gilt übrigens für alle Gartengeräte. In unserem Shop finden Sie ausschließlich geprüfte Qualitätsprodukte, die allen gängigen Sicherheitsstandards entsprechen. In unserem Shop finden Sie übrigens auch die passende Schutzausrüstung für alle anspruchsvollen Gartenarbeiten. Sollten Sie Fragen zu Anwendungen oder zu weiteren Schutzvorkehrungen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
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